Sachkunde

Frau Dr. Tina Johann ist zertifizierte Prüferin für den theoretischen und praktischen Teil der Sachkundeprüfung für Hundebesitzer in Niedersachsen und Bremen („Hundeführerschein“), die in Niedersachsen seit dem 01.07.2013 vor der zuständigen Behörde nachgewiesen werden muss, wenn

  • Sie in den letzten 10 Jahren eine Hundehaltung nicht länger als 2 Jahre am Stück nachweisen können
  • Sie nicht zu der folgenden Gruppen gehören: Tierärzte, Diensthundeführer, Prüfer im Jagdwesen, gewerblicher Hundezüchter
  • weitere Ausnahmeregelungen sind abzuklären und können hier nicht im Detail aufgeführt werden

Zusätzlich müssen Sie als Hundebesitzer in Niedersachsen Ihren Hund beim zentralen Hunderegister anmelden, ihn mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Für die theoretische Sachkundeprüfung in Niedersachsen ist ein Blick in das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunde (NHundG) sinnvoll, alle Bremer orientieren sich bitte am Gesetz über das Halten von Hunden.

Frau Dr. Johann bietet in regelmäßigen Zeitabständen ein umfangreiches Webinar zur idealen Vorbereitung für die Theorieprüfung an, die danach für die allermeisten Hundehalter sicher erfolgreich abzulegen ist. Für die praktische Prüfung empfehlen wir unseren „Einsteigerkurs“.

Frau Dr. Tina Johann ist zertifizierte Prüferin für den theoretischen und praktischen Teil der Sachkundeprüfung für Hundebesitzer in Bremen.

Eine Sachkundeprüfung ist in Bremen für Hundebesitzer NICHT Pflicht, aber ein schönes Ziel in unseren Erziehungsgruppen!

Die Theorie wird in Form eines Multipel-Choice- Test geprüft. Hierbei müssen 35 Fragen aus einem Fragenpool in 45 Minuten beantwortet werden.

In der praktischen Prüfung bewertet Fr. Dr. Johann Sie und Ihren Hund bei einem kleinen Spaziergang im Park, bei dem der Hund ein gewisses Maß an Leinenführigkeit zeigen sollte. Ein „stationärer Befehl“ wie „Sitz“, „Platz“ oder „Steh“ wird für kurze Zeit ausgeführt. Zusätzlich sollte ein Verharren des Hundes in dieser Position erkennbar sein (Dauer ca. 30 Sek. bis 2 Minuten). Außerdem sollte der Befehl „Aus“ Ihrem Hund keine Probleme bereiten, so dass er Ihnen bereitwillig ein Spielzeug oder etwas Fressbares hergibt. Bei Begegnungen mit Joggern, Fußgängern oder anderen Hunden im Abstand von 2- 3 Metern sollte der Hund gut kontrollierbar sein. Auf einer geduldeten “Hundewiese” sollten Sie Ihren freilaufenden Hund zu sich herrufen können. Nach Absprache kann diese Übung auch an einer Schleppleine abgenommen werden.

Bei einem kleinen Spaziergang durch die Fußgängerzone in Vegesack möchte Fr. Dr. Johann erneut die Leinenführigkeit, z.B. beim Überqueren einer befahrenen Straße und einen “stationären Befehl” sehen. Innerhalb der Prüfung binden Sie Ihren Hund an einem geeigneten Ort an und gehen kurz außer Sicht, wobei Ihr Hund dies ohne Aggressionsverhalten gegenüber Passanten meistern sollte.

Die Bremer Sachkundeprüfung wäre hiermit bestanden!

Eine ideale Vorbereitung für die Praxis finden Sie in allen Erziehungskursen.

Weitere Tipps:

Frau Dr. Tina Johann ist zertifizierte Prüferin für den theoretischen und praktischen Teil der Sachkundeprüfung für Hundebesitzer in Niedersachsen („Hundeführerschein“), die seit dem 01.07.2013 vor der zuständigen Behörde nachgewiesen werden muss, wenn

  • Sie in den letzten 10 Jahren eine Hundehaltung nicht länger als 2 Jahre am Stück nachweisen können
  • Sie nicht zu der folgenden Gruppen gehören: Tierärzte, Diensthundeführer, Prüfer im Jagdwesen, gewerblicher Hundezüchter

Zusätzlich müssen Sie als Hundebesitzer in Niedersachsen Ihren Hund beim zentralen Hunderegister anmelden (HIER), ihn mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Theorie wird in Form eines Multiple-Choice- Test geprüft. Hierbei müssen 35 Fragen aus einem Fragenpool in 45 Minuten beantwortet werden.

In der praktischen Prüfung bewertet Fr. Dr. Johann Sie und Ihren Hund bei einem kleinen Spaziergang im Park, bei dem der Hund ein gewisses Maß an Leinenführigkeit zeigen sollte. Ein „stationärer Befehl“ wie „Sitz“, „Platz“ oder „Steh“ wird für kurze Zeit ausgeführt, und bei Begegnungen mit Joggern, Fußgängern oder anderen Hunden im Abstand von 2–3 Metern ist der Hund gut kontrollierbar. Auch ein sogenanntes „Handling“ (Kontrolle der Zähne, Ohren, Pfoten) durch den Halter sollte möglich sein. Auf einer geduldeten „Hundewiese“ können Sie den Rückruf Ihres Hundes zeigen. Nach Absprache kann diese Übung auch an einer Schleppleine abgenommen werden.

Städtischer Bereich: Bei einem kleinen Spaziergang durch z.B. die Fußgängerzone in Vegesack möchte Fr. Dr. Johann erneut die Leinenführigkeit, z.B. beim Überqueren einer befahrenen Straße, und einen „stationären Befehl“ sehen.

Die Sachkundeprüfung wäre hiermit bestanden!

Eine ideale Vorbereitung für die Praxis finden Sie in allen festen Erziehungskursen, z.B. innerhalb unseres Einsteigerkursus (bitte mit Anmeldung).

Weitere Tipps:

  • Weitere Informationen finden Sie hier NMELV
  • Als Vorbereitung für den praktischen Teil empfehlen wir unsere Hundeschulgruppen und/oder Einzelunterricht.
  • Auf den Theorietest bereiten Sie sich am besten mit den Literaturempfehlungen des NMELV vor
  • Für die theoretische Sachkundeprüfung ist ein Blick in das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunde (NHundG) sinnvoll.
  • Natürlich gibt es mittlerweile schon unzählige Apps, die Beispielfragen zum Trainieren liefern.
  • Selbstverständlich können wesentliche Aspekte für die Theorieprüfung auch im Einzelunterricht besprochen werden.